Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Unternehmen: Solidus Care
Stand. 10.09.2025
§1 Geltungsbereich und Vertragspartner
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Diese AGB gelten für sämtliche Pflege-, Betreuungs- und hauswirtschaftlichen Leistungen von Solidus Care gegenüber Verbraucher:innen (Privathaushalten) in Österreich. Für Verbraucher:innen gelten zwingend die Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG).
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Abweichende AGB der Kundschaft werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Solidus Care stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§2 Leistungen und Abgrenzung
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Der konkrete Leistungsumfang (z. B. Grundpflege, Betreuungsleistungen, Begleitungen, Pflegeberatung/Assessment) ergibt sich aus Angebot, Leistungsblatt oder Einsatzplan.
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Medizinisch-therapeutische Tätigkeiten erfolgen nur im Rahmen der berufsrechtlichen Vorgaben (§ 15 GuKG Mitverantwortlicher Tätigkeitsbereich). In akuten Notfällen ist Solidus Care berechtigt, erforderliche medizinische Maßnahmen zur Gefahrenabwehr oder Stabilisierung zu setzen. Die/der Patient:in verpflichtet sich, im Nachgang die erforderliche ärztliche Delegation bzw. Anordnung zu organisieren und Solidus Care darüber zu informieren.
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Solidus Care ist berechtigt, das Pflege- und Betreuungsangebot jederzeit an die aktuelle Situation sowie an kognitive oder körperliche Veränderungen der betreuten Person anzupassen, um eine fachgerechte Versorgung sicherzustellen. Der dadurch entstehende Mehraufwand kann nach tatsächlichem Anfall und nachvollziehbarer Dokumentation verrechnet werden.
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Externe Ausführung: Sofern die Kundschaft zur Umsetzung der Beratungsergebnisse externe Unternehmen beauftragt, kommen ausschließlich die Bedingungen dieser Dritten zur Anwendung. Solidus Care übernimmt keine Verantwortung für die Leistungen Dritter; zwingende gesetzliche Haftungsregelungen bleiben unberührt.
§3 Mitwirkungspflichten der Kundschaft / Angehörigen
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Die Kundschaft stellt sicher, dass Solidus Care die vereinbarten Leistungen sicher und ordnungsgemäß erbringen kann. Dazu gehören insbesondere:
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Zutritts- bzw. Schlüsselregelungen (falls vereinbart),
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eine sichere Umgebung (z. B. rutschfeste Böden, ausreichende Beleuchtung),
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Bereitstellung erforderlicher Hilfsmittel (z. B. Pflegebett, Gehhilfen).
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Die Kundschaft verpflichtet sich, Solidus Care unverzüglich über wesentliche Änderungen des Gesundheitszustands, neue Diagnosen, Krankenhausaufenthalte oder relevante Medikationsänderungen zu informieren.
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Ärztliche Anordnungen/Delegationen: Werden medizinische Maßnahmen im Rahmen der Pflege erforderlich, ist die Kundschaft verpflichtet, die erforderlichen ärztlichen Anordnungen oder Delegationen rechtzeitig bereitzustellen. Wurden in einem Notfall Maßnahmen ohne vorherige Delegation gesetzt, ist die Kundschaft verpflichtet, die ärztliche Delegation im Nachgang zu organisieren und Solidus Care darüber zu informieren.
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Notfälle: Bei akuter Gefährdung (z. B. Sturz, Atemnot) ist Solidus Care berechtigt, Notmaßnahmen einzuleiten (Notruf/Rettung) und die Leistung zu unterbrechen.
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Bei bestimmten Tätigkeiten kann die Anwesenheit einer geeigneten Person vereinbart werden (z. B. Transfers).
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Heilbehelfe und Hebehilfen: Die Kundschaft sorgt dafür, dass notwendige Heilbehelfe und Hebehilfen (z. B. Pflegebett, Lifter) rechtzeitig bereitgestellt werden. Werden diese auf Wunsch oder bei dringendem Bedarf von Solidus Care organisiert oder bereitgestellt, trägt die Kundschaft die dadurch entstehenden Kosten.
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Solidus Care kann – nach Rücksprache – geeignete Anbieter vermitteln oder im Namen der Kundschaft bestellen. Soweit Solidus Care Produkte selbst bereitstellt, werden die hierdurch entstehenden Kosten (inkl. Beschaffungs- und Zustellkosten) in tatsächlicher Höhe verrechnet. Eigentum geht nach vollständiger Bezahlung über; Gewährleistungsansprüche für zugekaufte Produkte richten sich nach den Bedingungen des Herstellers/Anbieters.
§4 Termine, Stornierungen, Ausfälle
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Terminvereinbarung und Erreichbarkeit: Vereinbarte Einsätze sind verbindlich. Terminabsprachen sowie Terminänderungen erfolgen über die mit Solidus Care vereinbarten Kommunikationswege (z. B. Telefon oder E‑Mail). Maßgeblich für Fristen ist der Zeitpunkt des Eingangs der Nachricht bei Solidus Care.
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Vorarbeiten vor dem ersten Hausbesuch: Vor dem ersten Hausbesuch können zur Vorbereitung bereits Leistungen anfallen („Vorarbeiten“), insbesondere telefonische/persönliche Abklärung, Pflegeanamnese/Assessment, Abstimmung mit Angehörigen/Behandler:innen, Organisation von Heilbehelfen/Pflegeartikeln, Dokumentation und Einsatzplanung. Diese Vorarbeiten werden – soweit angefallen – zeithonorarisch abgerechnet.
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Stornobedingungen (Ersttermin): Eine Stornierung bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Ersttermin ist kostenfrei. Bei Absage innerhalb von 24 Stunden vor dem Ersttermin oder nach bereits begonnenen Vorarbeiten werden die bis dahin erbrachten Vorarbeiten zu 100 % verrechnet.
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Stornobedingungen (Folgetermine): Bei kurzfristiger Absage von Folgeterminen werden bereits erbrachte Leistungen (inkl. Vorarbeiten am jeweiligen Einsatztag) zu 100 % verrechnet. Eine weitergehende Ausfallpauschale wird nicht erhoben.
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Nichtantreffen vor Ort (No‑Show): Wird die betreute Person zum vereinbarten Termin ohne vorherige Absage nicht angetroffen, wird eine pauschale Aufwandsentschädigung von 150 € fällig. Zusätzlich können nachweisbare, konkret angefallene Zusatzkosten (z. B. Anfahrt) verrechnet werden.
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Verspätungen und Verschiebungen durch Solidus Care: Verspätungen oder Terminverschiebungen aus wichtigen Gründen (z. B. Notfälle, Verkehr, Wetter, unvorhersehbare Verzögerungen im Voreinsatz) berechtigen Solidus Care zu einer angemessenen Anpassung. Solidus Care informiert unverzüglich und bietet einen Ersatztermin an.
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Ausfall durch Solidus Care: Sollte Solidus Care aus wichtigen Gründen (z. B. Krankheit, Unfall, höhere Gewalt) einen Termin nicht wahrnehmen können, wird die Kundschaft unverzüglich informiert und ein Ersatztermin angeboten. Schadenersatzansprüche wegen Terminverschiebung oder Ausfall sind ausgeschlossen; zwingende gesetzliche Verbraucherrechte bleiben unberührt.
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Kulanzregel bei triftigen Gründen: Bei triftigen Gründen auf Kund:innenseite (z. B. akuter medizinischer Notfall, ungeplante stationäre Aufnahme, Trauerfall) kann auf Antrag ganz oder teilweise auf Entgelte nach 4.3–4.5 verzichtet werden. Erforderliche Nachweise sind auf Verlangen vorzulegen.
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Dokumentation und Transparenz: Zeitaufwand für Vorarbeiten und erbrachte Leistungen wird transparent dokumentiert (z. B. Leistungsnachweis, Einsatzprotokoll) und bildet die Grundlage der Verrechnung.
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Verbraucherrechte: Zwingende gesetzliche Verbraucherrechte bleiben unberührt.
§5 Preise & Zuschläge
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Geltung des Preis- und Leistungsblatts (PLB)
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Die jeweils gültigen Preise, Zeittakte, Zuschläge, Weg-/Nebenkosten und Pauschalen ergeben sich aus dem Preis- und Leistungsblatt von Solidus Care („PLB“) in der jeweils aktuellen Fassung. Das PLB ist Bestandteil des Vertrags und wird der Kundschaft vor Vertragsabschluss in Textform bereitgestellt (inkl. Versionsstand).
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Bei Abweichungen zwischen AGB und PLB gilt folgende Rangregel: AGB regeln Grundsatzfragen; das PLB konkretisiert Preise und Leistungseinheiten.
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Preisbasis und Steuer: Sämtliche Entgelte werden in EUR ausgewiesen und sind – sofern gesetzlich zutreffend – gemäß § 6 Abs. 1 Z 19 UStG von der Umsatzsteuer befreit. Andernfalls verstehen sich die Preise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
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Zeiteinheiten, Mindestzeit & Staffelung: Leistungen werden grundsätzlich nach Zeitaufwand abgerechnet. Es gilt eine Mindestzeit je Einsatz von 30 Minuten. Danach erfolgt die Abrechnung im Takt von 15 Minuten. Zu Gunsten der Kundschaft werden angefangene 15‑Minuten‑Einheiten abgerundet (auf die letzte vollendete Einheit). Die jeweils gültigen Stundensätze ergeben sich aus dem PLB.
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Vorarbeiten (z. B. telefonische/persönliche Abklärung, Pflegeanamnese/Assessment, Koordination, Dokumentation, Organisation von Heilbehelfen/Pflegeartikeln) werden zum gleichen Stundensatz wie vor Ort erbrachte Leistungen abgerechnet (vgl. PLB).
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Wegzeit/Anfahrt, Kilometer & Nebenkosten:
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Einsätze mit einer Einsatzdauer über 60 Minuten: Die Anfahrt/Wegzeit ist inkludiert (keine gesonderte Verrechnung der Wegzeit).
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Einsätze mit einer Einsatzdauer bis einschließlich 60 Minuten:
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Wegzeit wird ab der 15. Minute (die ersten 14:59 Minuten sind frei) in 15‑Minuten‑Stufen mit 50 % des jeweils geltenden Stundensatzes verrechnet.
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Kilometergeld wird gemäß PLB pro km ab/bis [Startadresse/Standort] verrechnet.
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Park-/Maut-/Fährkosten: nach tatsächlichem Anfall gegen Nachweis.
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Zuschläge (Zeitfenster): Regelzeit (Mo–Fr) ist 08:00–18:00 Uhr. Für Leistungen außerhalb der Regelzeit gelten folgende Zuschläge auf den vereinbarten Stundensatz (vgl. PLB):
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Früh (06:00–08:00): +25 %
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Abend (18:00–22:00): +25 %
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Nacht (22:00–06:00): +100 %
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Wochenende (Sa/So): +100 %
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Feiertage (gesetzlich): +50 %
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Kombination: An Wochenenden und Feiertagen werden die Randzeit‑Zuschläge (Früh/Abend) zusätzlich zum Grundzuschlag addiert. Beispiele: So 07:30 Uhr ⇒ 100 % (Wochenende) + 25 % (Früh) = 125 %; Feiertag Mo 19:00 Uhr ⇒ 50 % (Feiertag) + 25 % (Abend) = 75 %. Zuschläge sind nicht kumulativ innerhalb derselben Kategorie, aber kombinierbar mit Wochenend-/Feiertagsaufschlägen.
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Wartezeiten vor Ort: Ist ein Einsatz aus Gründen in der Sphäre der Kundschaft nicht möglich (z. B. Zutritt nicht möglich, fehlende Vorbereitung), sind Wartezeiten bis zu 30 Minuten je Einsatz mit dem vereinbarten Zeittakt verrechenbar.
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Materialien, Heilbehelfe und Pflegeartikel: Werden auf Wunsch oder bei dringendem Bedarf Heilbehelfe oder Pflegeartikel von Solidus Care organisiert, erfolgt kein Aufschlag auf den Warenwert. Das Geschäft kommt direkt zwischen Kundschaft und Händler zustande. Anfallende Zeit für Organisation, Abholung und Zustellung wird zum vollen Stundensatz gemäß PLB verrechnet. Etwaige Gewährleistungs- und Serviceansprüche richten sich gegenüber dem jeweiligen Anbieter/Hersteller.
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Angebote und Gültigkeit: Individuelle Angebote/Kostenschätzungen sind – sofern nicht anders angegeben – 30 Tage gültig und basieren auf den zum Angebotszeitpunkt bekannten Parametern. Änderungen im Leistungsumfang oder unvorhersehbare Umstände können eine Anpassung erforderlich machen; darüber informiert Solidus Care vorab.
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Preisanpassungen (nur für zukünftige Leistungen): Solidus Care kann Entgelte für künftige Leistungen anpassen, wenn sich wesentliche Kostenfaktoren (z. B. Löhne, Energie, Fahrtkosten) erheblich ändern. Anpassungen werden mindestens 30 Tage vor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Kund:innen können bei Preiserhöhungen vor Leistungsbeginn kostenfrei vom noch nicht erbrachten Teil der Leistung zurücktreten. Bereits bestätigte Fixtermine bleiben davon unberührt, sofern nichts anderes vereinbart ist.
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Transparenz: Die jeweils maßgeblichen Sätze (Stundensätze, Zeittakte, Zuschläge, Wegzeit/Kilometer, Pauschalen) sind im PLB ausgewiesen und werden auf der Rechnung nachvollziehbar dargestellt (inkl. Versionsstand des PLB).
§6 Abrechnung und Zahlung
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Rechnungslegung & Übermittlung
(1) Abrechnungszeitraum: Die Abrechnung erfolgt monatlich für alle im Abrechnungsmonat erbrachten Leistungen, sofern nicht anders vereinbart.
(2) Form der Rechnung: Rechnungen werden in elektronischer Form (PDF per E-Mail) übermittelt. Mit Vertragsabschluss stimmt die Kundschaft der elektronischen Rechnungslegung zu; auf Wunsch kann eine Papierrechnung bereitgestellt werden.
(3) Inhalt & Nachvollziehbarkeit: Jede Rechnung weist Leistungsdatum/-zeitraum, Zeiteinheiten, Zuschläge, Wegzeit/Kilometer, den Versionsstand des Preis- und Leistungsblatts (PLB) sowie etwaige Nachlässe/Gutschriften aus.
(4) Korrekturen: Offensichtliche Rechen- oder Schreibfehler können berichtigt werden; daraus resultierende Gutschriften oder Nachbelastungen werden mit der nächstfälligen Rechnung verrechnet. -
Fälligkeit & Zahlungsarten
(1) Fälligkeit: Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug fällig.
(2) Zahlungsarten: Banküberweisung (SEPA-Überweisung) oder – bei erteilter Einzugsermächtigung – SEPA-Lastschrift. Barzahlung ist nicht vorgesehen.
(3) Rücklastschrift: Bei unverschuldeter Rücklastschrift (z. B. fehlende Deckung, Widerspruch) können die tatsächlich angefallenen Bankspesen sowie eine Bearbeitungspauschale von 5 € verrechnet werden. -
SEPA-Lastschrift
(1) Mit dem SEPA-Lastschriftmandat ermächtigt die Kundschaft Solidus Care, fällige Beträge vom angegebenen Konto einzuziehen.
(2) Pre-Notification: Die Ankündigung (Vorabinformation) erfolgt mindestens 2 Kalendertage vor Fälligkeit per E-Mail (Rechnungsversand gilt als Vorabinformation).
(3) Erstattungsrecht: Innerhalb von 8 Wochen ab Belastungsdatum kann eine Rückerstattung über das kontoführende Institut verlangt werden (gemäß SEPA-Regelwerk). -
Einwendungen gegen Rechnungen
(1) Frist: Einwendungen gegen eine Rechnung sind innerhalb von 14 Tagen ab Zugang in Textform (E-Mail ausreichend) zu erheben.
(2) Wirkung: Einwendungen gegen Teile der Rechnung lassen die Fälligkeit der unstrittigen Beträge unberührt. -
Zahlungsverzug:
(1) Gerät die Kundschaft in Verzug, gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.
(2) Zusätzlich können angemessene, nachweisbare Mahn- und Inkassokosten verlangt werden; maximal zwei Mahnungen sind vorgesehen.
(3) B2B-Zusatz: Gegenüber Unternehmer:innen gelten die Verzugszinsen gemäß § 456 UGB; pauschale Betreibungskosten nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen bleiben vorbehalten. -
Aufrechnung & Zurückbehaltung:
(1) Eine Aufrechnung gegen Forderungen von Solidus Care ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig; gesetzliche Verbraucherrechte bleiben unberührt.
(2) Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur aus Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend gemacht werden. -
Abschlags- und Teilrechnungen: Bei länger laufenden Einsätzen oder außergewöhnlichem Aufwand (z. B. erhöhter Koordinationsbedarf) ist Solidus Care berechtigt, Abschlags-/Teilrechnungen entsprechend dem Leistungsfortschritt zu stellen.
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Erfüllungswirkung & Zahlstelle: Zahlungen entfalten Erfüllungswirkung erst mit endgültigem Zahlungseingang auf dem in der Rechnung angegebenen Konto.
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Währung: Sämtliche Zahlungen erfolgen in Euro (EUR).
§ 7 Widerrufsrecht bei Fernabsatz/Außer‑Geschäftsraum
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Keine Geschäftsräume; Vertragsarten: Solidus Care unterhält keine Geschäftsräume. Verträge werden typischerweise telefonisch, per E‑Mail (Fernabsatz) oder am Wohnsitz der betreuten Person (außerhalb von Geschäftsräumen) geschlossen. Ob ein Widerrufsrecht besteht, richtet sich nach dem Fern‑ und Auswärtsgeschäfte‑Gesetz (FAGG) nur, soweit dieses Gesetz anwendbar ist. Gesundheits‑ und soziale Dienstleistungen sind vom Anwendungsbereich des FAGG ausgenommen.
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Gesundheits‑ und soziale Dienstleistungen (kein Widerrufsrecht)
(1) Gesundheitsdienstleistungen, die von Angehörigen eines Gesundheitsberufs zum Zweck der Beurteilung, Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der Gesundheit erbracht werden (z. B. Tätigkeiten von DGKP/PFA inkl. Delegation/Anordnung), unterliegen nicht dem FAGG; ein Widerrufsrecht besteht daher nicht.
(2) Soziale Dienstleistungen, insbesondere Unterstützung dauerhaft oder vorübergehend hilfsbedürftiger Personen (einschließlich Langzeitpflege), unterliegen ebenfalls nicht dem FAGG; ein Widerrufsrecht besteht daher nicht. -
Sonstige (nicht ausgenommene) Dienstleistungen – Widerrufsrecht (14 Tage)
Soweit eine vereinbarte Leistung nicht unter §7 Abs. 2 fällt (z. B. rein haushaltsnahe Tätigkeiten ohne Pflege-/Betreuungsbezug), gilt – sofern ein Fernabsatz- oder Außer‑Geschäftsraum‑Vertrag vorliegt – folgendes Widerrufsrecht nach FAGG:
a) Frist & Beginn: 14 Tage ab Vertragsabschluss; rechtzeitige Absendung genügt.
b) Ausübung: Widerruf per eindeutiger Erklärung (E‑Mail/Brief). Muster siehe Anhang A. -
Rückzahlung: Alle erhaltenen Zahlungen binnen 14 Tagen ab Eingang der Widerrufserklärung, mit demselben Zahlungsmittel, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
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Vorzeitiger Leistungsbeginn & Wertersatz
(1) Verlangt die Kundschaft ausdrücklich den Beginn vor Ablauf der 14‑Tage‑Frist, fordert Solidus Care dieses ausdrückliche Verlangen und die Kenntnisbestätigung (Verlust des Widerrufsrechts bei vollständiger Erfüllung) auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. E‑Mail) ein; Formulierung siehe Anhang B.
(2) Bei Widerruf nach Leistungsbeginn ist Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Leistung zu zahlen (Anteil am Gesamtpreis gemäß § 5/§ 6).
(3) Das Widerrufsrecht erlischt, wenn die Dienstleistung vollständig erbracht wurde und das ausdrückliche Verlangen sowie die Kenntnisbestätigung zuvor vorlagen.
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Transparenz & Dokumentation
Solidus Care stellt Widerrufsbelehrung (Anhang A) und Erklärung zum vorzeitigen Leistungsbeginn (Anhang B) vor Vertragsabschluss in Textform zur Verfügung und archiviert die Zustimmung/Erklärungen revisionssicher (z. B. E‑Mail/CRM‑Protokoll).
Hinweis: Zwingende Verbraucherrechte bleiben unberührt. Diese Regelung ergänzt die AGB‑Punkte zu § 5 (Zeiteinheiten, Zuschläge) und § 6 (Abrechnung & Zahlung).
§ 8 Sorgfaltspflicht & Haftung
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Sorgfaltsmaßstab & Qualität: Solidus Care erbringt Pflege‑ und Betreuungsleistungen nach anerkannten fachlichen Standards, den gesetzlichen Vorgaben (insb. GuKG) sowie den Regeln der Hygiene und Pflegewissenschaft. Es handelt sich um Dienstleistungen, bei denen ein ordnungsgemäßes Bemühen geschuldet wird; ein bestimmter Heilerfolg wird nicht geschuldet. Für pflegerische Fachleistungen gilt der Sachverständigenmaßstab des § 1299 ABGB. Interne Qualitätssicherungs‑ und Dokumentationspflichten werden beachtet.
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Beanstandungen & Nachbesserung: Werden Leistungen berechtigt beanstandet, ist Solidus Care zur unverzüglichen, fachgerechten Nachbesserung verpflichtet, soweit dies möglich und zumutbar ist. Die Kundschaft wirkt an der Klärung und Nachbesserung mit (z. B. Zugang, Informationen).
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Haftung (Umfang):
(1) Für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit haftet Solidus Care unbeschränkt.
(2) Für leichte Fahrlässigkeit haftet Solidus Care
– bei Personenschäden: unbeschränkt,
– bei Sach‑ und Vermögensschäden: nur für vertragstypische, vorhersehbare Schäden.
(3) Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen; zwingende Verbraucherrechte bleiben unberührt. -
Mitverschulden & Mitwirkung: Trägt die Kundschaft i. S. d. § 1304 ABGB durch Pflichtverletzungen (z. B. fehlende Information, unzureichende Vorbereitung, Nichtbefolgen ärztlicher/ pflegerischer Anweisungen) zum Schaden bei, mindert dies die Haftung von Solidus Care entsprechend.
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Leistungen Dritter / Vermittlung: Sofern externe Anbieter (z. B. Handwerks‑/Sanitätsbetriebe, Transportdienste) eingebunden werden, gelten deren Bedingungen; Solidus Care haftet nicht für deren Leistungen (zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt). Eine Auswahl‑/Vermittlungspflicht besteht nur im Rahmen eines sorgfältigen Auswahlermessens;
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Höhere Gewalt (Force Majeure): Solidus Care haftet nicht für Ausfälle/Verzögerungen aufgrund unvorhersehbarer, unvermeidbarer Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs (z. B. behördliche Anordnungen/Quarantäne, Extremwetter, Verkehrssperren, IT‑/Energie‑Ausfälle, plötzliche Notfälle im Voreinsatz). Solidus Care informiert unverzüglich und bietet einen Ersatztermin an.
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Schlüssel, Wertsachen & Obhut:
(1) Eine Schlüsselübernahme erfolgt nur nach dokumentierter Vereinbarung (Übergabe‑/Rückgabeprotokoll).
(2) Für Geld, Schmuck, Wertgegenstände besteht keine Obhutspflicht; eine Haftung entsteht nur bei nachweisbarem Verschulden von Solidus Care.
(3) Mitgebrachte Hilfsmittel/Heilbehelfe sind ordnungsgemäß bereitzustellen und zu warten; Schäden durch mangelhafte Hilfsmittel liegen in der Sphäre der Kundschaft. -
Medikation & Anordnungen:
(1) Medizinisch‑therapeutische Tätigkeiten erfolgen nur im berufsrechtlich zulässigen Rahmen und ggf. auf ärztliche Anordnung/Delegation (vgl. § 2 und § 5).
(2) Die Kundschaft stellt sicher, dass aktuelle Pläne/Anordnungen/Medikamente verfügbar sind und Änderungen unverzüglich mitgeteilt werden.
(3) Solidus Care haftet nicht für Schäden durch fehlerhafte/unvollständige Auskünfte oder eigenmächtige Abweichungen von Anordnungen durch die betreute Person/Angehörige. -
Produkthaftung & Händlergeschäfte: Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz (PHG) und gesetzliche Gewährleistung bei Heilbehelfen/Pflegeartikeln gegen den jeweiligen Anbieter/Hersteller bleiben unberührt (vgl. § 5 Abs. 20 – kein Aufschlag auf Warenwert; Zeitaufwand wird nach PLB abgerechnet).
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Schadensanzeige & Schadensminderung: Schäden sind Solidus Care unverzüglich nach Kenntnis anzuzeigen, damit Sicherungs‑/Abhilfemaßnahmen möglich sind. Unberührt bleiben die gesetzlichen Verjährungsfristen.
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Versicherungen: Solidus Care unterhält eine Betriebshaftpflichtversicherung in angemessener Höhe. Deckung und Selbstbehalte berühren nicht die Haftungsgrundsätze der Ziffern 8.1–8.10.
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Gesetzliche Rechte: Zwingende Verbraucherschutzrechte (insb. KSchG) bleiben unberührt.
§ 9 Vertretung & Subunternehmer
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Einsatzform & Teamarbeit: Leistungen von Solidus Care werden durch eigene Mitarbeiter:innen oder beauftragte, fachlich geeignete Dritte (im Folgenden gemeinsam „Einsatzteam“) erbracht. Die Leistungs‑ und Abrechnungsbeziehung besteht stets mit Solidus Care.
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Qualifikation & Auswahl: Solidus Care setzt ausschließlich qualifizierte Personen entsprechend der erforderlichen Tätigkeit ein (z. B. DGKP, PFA, PA, HH) und achtet auf geeignete Erfahrung, Eignung und Zuverlässigkeit. Bei beauftragten Dritten stellt Solidus Care vertraglich sicher, dass Qualifikation, Hygiene, Vertraulichkeit und Datenschutz eingehalten werden.
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Kontinuität & Vertretung: Solidus Care bemüht sich um personelle Kontinuität. Bei Ausfällen (z. B. Krankheit, Notfall, Urlaub) darf Solidus Care eine Vertretung einsetzen, um die Versorgung ohne Verzögerung sicherzustellen. Information über Wechsel erfolgt vorab, soweit organisatorisch möglich; Notfälle bleiben ausgenommen.
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Informationsrecht der Kundschaft: Die Kundschaft wird – soweit möglich – über Name/Funktion der jeweils eingesetzten Personen informiert. Auf sachlich begründete Vorbehalte gegen eine Vertretung (z. B. begründete Vertrauens-/Sicherheitsbedenken) nimmt Solidus Care angemessen Rücksicht und bietet, soweit verfügbar, Alternativen an.
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Anleitung & Verantwortung: Solidus Care organisiert, koordiniert und überwacht die Leistungserbringung. Für eingesetzte Personen (inkl. beauftragter Dritter) haftet Solidus Care nach den gesetzlichen Grundsätzen über Erfüllungsgehilfen; weitergehende gesetzliche Verbraucherrechte bleiben unberührt.
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Subunternehmer‑Standards: Beauftragte Dritte sind verpflichtet,
a) AGB‑konforme Leistung zu erbringen und das Preis‑ und Leistungsblatt (PLB) einzuhalten,
b) Verschwiegenheit und Datenschutz (insb. Gesundheitsdaten) zu wahren,
c) Hygiene‑/Sicherheitsstandards einzuhalten,
d) Weisungen von Solidus Care zur Qualitätssicherung zu befolgen. -
Datenschutz & Vertraulichkeit: Werden zur Leistungserbringung personenbezogene Daten verarbeitet, stellt Solidus Care sicher, dass beauftragte Dritte vertraglich zur Vertraulichkeit und DSGVO‑konformen Verarbeitung verpflichtet sind. Näheres regelt die Datenschutzerklärung bzw. ein Verarbeitungsvertrag.
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Ausfall‑ & Notfallmanagement:
Bei plötzlichen Ausfällen oder höherer Gewalt (z. B. Quarantäne, Verkehrssperren) informiert Solidus Care unverzüglich und organisiert Ersatztermine oder Vertretungen. Siehe auch § 8 Abs 6 (Höhere Gewalt). -
Kein Direktauftrag an Einsatzpersonen: Direkte Einzelaufträge an Einsatzpersonen außerhalb des Vertrags mit Solidus Care sind nicht vorgesehen. Leistungen werden ausschließlich über Solidus Care organisiert und abgerechnet; gesetzliche Rechte der Kundschaft bleiben unberührt.
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Rückmeldungen & Qualität
Die Kundschaft kann Feedback zu eingesetzten Personen jederzeit an Solidus Care richten. Beanstandungen werden zeitnah geprüft, ggf. erfolgt ein Personalwechsel.
§ 10 Dokumentation & Datenschutz
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Solidus Care verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben (insb. DSGVO, GuKG) und nur soweit dies für die Erbringung der vereinbarten Leistungen erforderlich ist.
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Einzelheiten zu Art, Umfang, Zwecken, Rechtsgrundlagen, Speicherdauer, Empfängern, Betroffenenrechten sowie zur Datenübermittlung finden sich in der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung von Solidus Care.
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Die Datenschutzerklärung ist Bestandteil dieser AGB und wird der Kundschaft vor Vertragsabschluss in Textform bereitgestellt. Sie ist zudem jederzeit abrufbar unter:
http://www.solidus-care.at/datenschutz. -
Für Gesundheitsdaten gelten besondere Schutzmaßnahmen: Speicherung erfolgt ausschließlich lokal; keine Übermittlung sensibler Daten über Cloud-Dienste (vgl. Datenschutzerklärung, Punkt 7).
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Betroffene haben die in der Datenschutzerklärung beschriebenen Rechte (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch, Beschwerde bei der DSB).
§ 11 Vertraulichkeit
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Grundsatz der Vertraulichkeit: Solidus Care behandelt sämtliche im Rahmen der Betreuung erlangten Informationen über die betreute Person sowie deren Angehörige streng vertraulich. Dies umfasst insbesondere Gesundheits‑, Pflege‑, Familien‑, Wohn‑ und Vermögensverhältnisse sowie persönliche Umstände.
→ Details zu Datenarten und Zwecken siehe Datenschutzerklärung, Punkte 3 und 4. -
Geheimnisträger:innen & Verpflichtung: Alle bei Solidus Care tätigen Personen (Mitarbeiter:innen, Vertretungen, beauftragte Dritte; vgl. § 9) sind vertraglich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Pflicht gilt unbefristet, auch über das Vertragsende hinaus.
→ Siehe Datenschutzerklärung, Punkt 12. -
Zulässige Offenlegung: Eine Weitergabe vertraulicher Informationen erfolgt ausschließlich, wenn
a) eine ausdrückliche Einwilligung vorliegt;
b) dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist (z. B. Abstimmung mit Ärzt:innen, Organisation von Heilbehelfen);
c) eine gesetzliche Pflicht besteht;
d) dies zur Abwehr akuter Gefahren für Leib und Leben erforderlich ist.
→ Siehe Datenschutzerklärung, Punkt 4 (Rechtsgrundlagen) und Punkt 5 (Empfänger). -
Kommunikationskanäle & Diskretion: Kommunikation erfolgt bevorzugt über sichere Kanäle (Telefon/E-Mail). Gesundheitsbezogene Inhalte werden nicht über unsichere Messenger-Dienste übermittelt, sofern nicht eine ausdrückliche Einwilligung und ein geeigneter Schutz vereinbart wurden.
→ Siehe Datenschutzerklärung, Punkt 9 (Kommunikation). -
Unterlagen, Transport & Einsichtnahme: Pflegerische Dokumentationen werden sicher aufbewahrt und nur im erforderlichen Umfang transportiert. Einsichtsrechte bestehen gemäß § 10.1(3) und den gesetzlichen Vorgaben.
→ Siehe Datenschutzerklärung, Punkt 6 (Speicherdauer) und Punkt 8 (Rechte). -
Bild-/Tonaufnahmen: Tonaufnahmen erfolgen nicht ohne Zustimmung aller Beteiligten. Fotos zu pflegerischer Dokumentation (z. B. Wunden) erfolgen nur, soweit fachlich erforderlich und gemäß den Regeln aus § 10 und der Datenschutzerklärung. Fotos zu Werbezwecken nur mit gesonderter Einwilligung.
→ Siehe Datenschutzerklärung, Punkt 13 (Fotos). -
Rückgabe & Löschung: Nach Vertragsende werden Schlüssel/Unterlagen gemäß § 12 zurückgegeben und Daten gelöscht oder anonymisiert, sobald Aufbewahrungspflichten entfallen.
→ Siehe Datenschutzerklärung, Punkt 6 (Speicherdauer). -
Einsicht in pflegerische Dokumentation & Kopien (Auskunftsrecht nach DSGVO)
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Einsichts‑ und Auskunftsrecht: Die betreute Person (bzw. deren gesetzliche/r Vertreter:in) hat das Recht, Einsicht in die sie betreffende pflegerische Dokumentation sowie Auskunft über die verarbeiteten personenbezogenen Daten zu erhalten und eine Kopie davon zu bekommen. Dies umfasst insbesondere pflegerische Verlaufsdokumentation, Einsatzprotokolle, Leistungs‑/Zeitnachweise sowie Kommunikationsvermerke, soweit sie personenbezogene Daten der betroffenen Person enthalten. → Ergänzend § 10 (Datenschutz).
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Antragsweg & Identitätsprüfung: Anträge sind in Textform (E‑Mail ausreichend) an Solidus Care zu richten; zum Schutz vor Missbrauch kann eine Identitätsbestätigung verlangt werden (z. B. amtlicher Lichtbildausweis oder geeignete Stellvertretungs‑/Vollmachtnachweise).
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Fristen: Solidus Care bearbeitet Anträge ohne unangemessene Verzögerung – in der Regel innerhalb von 15 Werktagen. Gesetzliche Fristen werden gewahrt: spätestens innerhalb eines Monats ab Einlangen des vollständigen Antrags; bei komplexen oder zahlreichen Anträgen kann diese Frist gemäß DSGVO einmalig um bis zu zwei Monate verlängert werden (Information darüber innerhalb eines Monats).
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Form der Bereitstellung: Die Auskunft/Kopie wird standardmäßig elektronisch (PDF) bereitgestellt. Auf Wunsch kann eine Papierkopie ausgefolgt oder postalisch an die hinterlegte Anschrift versendet werden. Erforderliche Schwärzungen zum Schutz Rechte Dritter (z. B. personenbezogene Daten anderer Personen) oder berechtigter Geheimhaltungsinteressen bleiben vorbehalten.
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Kosten/Umkostenbeitrag: Die erste Kopie wird unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Weitere Kopien oder wiederholte Ausfertigungen können mit einem angemessenen Kostenersatz in Höhe der administrativen Aufwendungen verrechnet werden (Umkostenbeitrag; Höhe gemäß PLB). Für manifest offensichtlich unbegründete oder exzessive Anträge kann ein angemessenes Entgelt verlangt oder der Antrag abgelehnt werden – jeweils im Rahmen der DSGVO. Hinweis: Gesetzliche Unentgeltlichkeit der ersten Kopie bleibt unberührt.
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Abholung/Versand & Organisation: Für Papierkopien ist eine organisatorische Vorlaufzeit von bis zu 15 Werktagen vorzusehen. Abholung erfolgt nach Terminvereinbarung; ein postalischer Versand ist möglich. Tatsächliche Zustellkosten können – soweit gesetzlich zulässig – gesondert ausgewiesen werden.
§ 12 – Schlüsselverwaltung & Zutritt
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Geltungsbereich: Diese Regelung gilt, sofern zur Leistungserbringung eine Schlüssel- oder Zutrittsübernahme (einschließlich Codes, Transponder, elektronische Zutrittsmittel) vereinbart wird.
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Übernahme & Protokoll: Eine Schlüssel-/Zutrittsübernahme erfolgt ausschließlich nach dokumentierter Vereinbarung (Übergabe-/Rückgabeprotokoll mit Anzahl, Art, Kennzeichnung ohne Adressbezug). Die Kundschaft bestätigt, zur Überlassung berechtigt zu sein (Eigentum/Nutzungsrecht/Vollmacht).
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Zweckbindung & Berechtigte: Die überlassenen Schlüssel/Zutrittsdaten dürfen ausschließlich zur Erbringung der vereinbarten Leistungen verwendet werden. Zutritt erhalten nur hierzu eingesetzte Personen des Einsatzteams gemäß § 9 (eigene Mitarbeiter:innen oder beauftragte Dritte), die zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.
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Aufbewahrung & Sicherheit: Schlüssel werden sicher und getrennt von adressidentifizierenden Informationen verwahrt; auf dem Schlüssel selbst werden keine Adressdaten angebracht. Zuordnungslisten werden vertraulich geführt und geschützt aufbewahrt. Elektronische Codes/Transponder werden wie Schlüssel behandelt; Passwörter werden nicht wiederverwendet.
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Duplizieren & Änderungen: Eine Anfertigung von Duplikaten durch Solidus Care erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Kundschaft. Änderungen an Schließsystemen, Codes oder Zutrittsmedien werden der Kundschaft nicht ohne Erfordernis vorgeschlagen; allfällige organisatorische Unterstützungen erfolgen auf Wunsch der Kundschaft.
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Verlust, Beschädigung, Verdacht des Missbrauchs: Der Verlust/Beschädigung eines überlassenen Schlüssels oder der Verdacht eines Missbrauchs ist Solidus Care bzw. der Kundschaft unverzüglich mitzuteilen. Solidus Care ergreift angemessene Sicherungsmaßnahmen (z. B. Rückruf verbleibender Schlüssel, vorübergehende Aussetzung von Einsätzen, Information an die Kundschaft). Erforderliche Maßnahmen wie Schloss-/Zylinderwechsel werden mit der Kundschaft abgestimmt; die Kosten trägt die Kundschaft, soweit Solidus Care den Verlust nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.
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Notfälle & Wohlergehen: Bei akuter Gefährdung (z. B. begründeter Verdacht auf Sturz/Hilflosigkeit) ist Solidus Care – sofern kein Zutritt möglich ist – berechtigt, zur Gefahrenabwehr geeignete Maßnahmen (z. B. Verständigung von Rettung/Polizei, Beiziehung eines Schlüsseldienstes) zu veranlassen. Die dadurch entstehenden, nachgewiesenen Kosten trägt die Kundschaft, es sei denn, Solidus Care hat den Notfall schuldhaft verursacht.
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Rückgabe: Nach Vertragsende oder auf Verlangen der Kundschaft werden sämtliche überlassenen Schlüssel/Zutrittsmittel unverzüglich zurückgegeben; die Rückgabe wird protokolliert. Elektronische Codes/Passwörter werden gelöscht/deaktiviert; etwaige Kopien/Notizen werden vernichtet.
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Dokumentation & Nachweis: Übergaben und Rückgaben sowie relevante Vorfälle (z. B. Verlust) werden nachvollziehbar dokumentiert. Einsicht in diese Dokumentation ist im Rahmen von § 11 (Einsicht in pflegerische Dokumentation) möglich, soweit personenbezogene Daten Dritter nicht betroffen sind.
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Kosten & Verwaltungspauschale: Für Schlüsselverwaltung (z. B. Depot, Protokollierung, sichere Verwahrung) kann eine angemessene Verwaltungspauschale gemäß Preis- und Leistungsblatt (PLB) verrechnet werden. Auslagen (z. B. Kurier, Schlüsseldienst) werden nach tatsächlichem Anfall weiterverrechnet, soweit gesetzlich zulässig.
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Digitale Zutrittssysteme: Bei Nutzung digitaler/elektronischer Zutrittssysteme (Smart Lock, Code-Tresor u. Ä.) sorgt die Kundschaft für deren ordnungsgemäße Bereitstellung und Wartung. Solidus Care übernimmt keine Gewähr für die Funktionsfähigkeit der vom Systemanbieter bereitgestellten Hardware/Software; zwingende Verbraucherrechte bleiben unberührt.
§ 13 Vertragsdauer & Kündigung (Dauervereinbarungen)
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Vertragsart & Beginn: Dauervereinbarungen sind auf fortlaufende Betreuung/Leistungserbringung ausgelegte Verträge. Sie beginnen mit der Annahme des Angebots/der Beauftragung oder mit dem erstmaligen Leistungstermin, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
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Laufzeit: Sofern nichts Abweichendes vereinbart wird, gilt eine unbefristete Laufzeit.
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Ordentliche Kündigung: Beide Vertragsparteien können Dauervereinbarungen jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 14 Kalendertagen zum Monatsende in Textform (E‑Mail ausreichend) kündigen. Bereits fixierte Einsätze innerhalb der Kündigungsfrist werden nach § 4 (Termine, Stornierungen, Ausfälle) behandelt.
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Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund (durch Solidus Care): Solidus Care ist berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn
(a) wiederholte Zutrittsverweigerung oder sicherheitsrelevante Umstände die Leistungserbringung unzumutbar machen,
(b) trotz Mahnung ein Zahlungsverzug gemäß § 6 fortbesteht,
(c) erforderliche ärztliche Anordnungen/Delegationen entgegen § 2/§ 3 nicht (rechtzeitig) vorgelegt werden,
(d) grobe Pflichtverletzungen, aggressives Verhalten oder erhebliche Gefährdungen des Einsatzteams vorliegen, oder
(e) sonstige Umstände eintreten, die eine ordnungsgemäße Leistungserbringung dauerhaft unmöglich machen (z. B. behördliche Untersagung).
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Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund (durch Kundschaft): Die Kundschaft kann fristlos kündigen, wenn
(a) trotz berechtigter Beanstandung und angemessener Nachfristsetzung gemäß § 8 (Beanstandungen & Nachbesserung) keine Abhilfe erfolgt,
(b) wesentliche Vertragsänderungen zu ihrem Nachteil wirksam werden sollen (z. B. Preisanpassungen gemäß § 5), wobei in diesem Fall eine Kündigung mit Wirkung vor Eintritt der Änderung zulässig ist, oder
(c) eine stationäre Aufnahme/dauerhafte Änderung der Versorgungssituation die Fortführung sachlich unzumutbar macht.
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Ruhendstellung (Pause): Dauervereinbarungen können im Einvernehmen vorübergehend ruhend gestellt werden (z. B. Urlaub, Krankenhaus). Bitte mindestens 7 Kalendertage vor dem gewünschten Beginn mitteilen. Während der Ruhendstellung fallen keine Einsatzentgelte an; organisatorische Vorarbeiten können gemäß § 5 abgerechnet werden.
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Tod der betreuten Person: Der Vertrag endet mit dem Tod der betreuten Person automatisch; abzurechnen sind bis dahin erbrachte Leistungen sowie nachweislich angefallene Vorarbeiten gemäß § 5/§ 6.
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Form & Zugang der Kündigung: Kündigungen und Ruhendstellungen bedürfen der Textform (E‑Mail ausreichend) und werden mit Einlangen bei Solidus Care wirksam. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs (vgl. § 4 Terminvereinbarung und Erreichbarkeit).
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Abwicklung nach Vertragsende: Bereits erbrachte Leistungen werden nach § 5/§ 6 abgerechnet. Schlüssel/Zutrittsmittel sind gemäß § 12 unverzüglich zurückzugeben; Dokumentationen werden gemäß § 10/§ 11 verwahrt bzw. gelöscht.
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Verbraucherrechte: Zwingende gesetzliche Rechte der Kundschaft (KSchG, DSGVO sowie Widerrufsrechte nach § 7) bleiben unberührt.
§ 14 Schlussbestimmungen
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Vertragsbestandteile & Rangfolge: Vertragsbestandteile sind (in dieser Reihenfolge) individuelle Vereinbarungen/Angebote, Leistungs-/Einsatzpläne, das Preis- und Leistungsblatt (PLB) sowie diese AGB. Bei Widersprüchen gehen individuelle Vereinbarungen vor; das PLB konkretisiert Preise und Leistungseinheiten (§ 5). Gesetzliche Verbraucherrechte bleiben unberührt.
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Textform & Individualabreden: Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform (E‑Mail ausreichend). Individuelle Abreden zwischen den Parteien (einschließlich Nebenabreden) haben Vorrang vor diesen AGB, sofern sie in Textform bestätigt sind.
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Änderung der AGB/PLB: Solidus Care kann die AGB und das PLB für die Zukunft anpassen. Für laufende Dauervereinbarungen (§ 13) werden beabsichtigte Änderungen in Textform mitgeteilt; sie treten nicht vor Ablauf von 30 Tagen nach Mitteilung in Kraft. Bei wesentlichen, nachteiligen Änderungen steht der Kundschaft ein Sonderkündigungsrecht nach § 13 zu. Zwingende Verbraucherrechte (insb. KSchG) bleiben unberührt.
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Erfüllungsort: Erfüllungsort ist der Wohnsitz bzw. gewöhnliche Aufenthaltsort der betreuten Person, an dem die vereinbarten Leistungen erbracht werden. Für Unternehmer:innen gilt ergänzend: Sofern nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, ist Erfüllungsort der Sitz von Solidus Care für Zahlungsverpflichtungen.
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Anwendbares Recht & Gerichtsstand: Es gilt österreichisches Recht. Für Verbraucher:innen mit gewöhnlichem Aufenthalt im EWR gelten zusätzlich die zwingenden Verbraucherschutzbestimmungen ihres Wohnsitzstaates, sofern diese günstiger sind. Das UN‑Kaufrecht (CISG) findet keine Anwendung.
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Gerichtsstand: Für Unternehmer:innen sind – soweit zulässig – die sachlich zuständigen Gerichte am Sitz von Solidus Care ausschließlich zuständig. Für Verbraucher:innen gilt der gesetzliche Gerichtsstand ihres Wohnsitzes; hiervon abweichende vorvertragliche Gerichtsstandsvereinbarungen sind unzulässig.
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Abtretung: Die Abtretung von Ansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis durch Unternehmer:innen bedarf der vorherigen Zustimmung von Solidus Care. Bei Verbraucher:innen gilt dies nur, soweit gesetzlich zulässig; Geldforderungen aus Gewährleistung oder Schadenersatz können abgetreten werden.
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Kein Verzicht: Das Unterlassen der Geltendmachung eines Rechts stellt keinen Verzicht dar; Rechte können jederzeit innerhalb der gesetzlichen Fristen ausgeübt werden.
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Sprache: Vertragssprache ist Deutsch. Übersetzungen dienen ausschließlich der Information; maßgeblich ist die deutschsprachige Fassung.
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Alternative Streitbeilegung/OS‑Plattform: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online‑Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/. Solidus Care ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Gesetzliche Beschwerderechte bleiben unberührt.
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Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen/undurchführbaren Bestimmung tritt – außer gegenüber Verbraucher:innen – jene wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt. Gegenüber Verbraucher:innen treten an deren Stelle die gesetzlichen Bestimmungen.
